Der Freundeskreis des Akademischen Blasorchesters München e.V.

(Gemeinnütziger Verein) macht das Akademische Blasorchester erst möglich.

Im Gegensatz zu den meisten Musikvereinen hat das Akademische Blasorchester keine eigene Vereinsstruktur. Das wäre bei der jährlich wechselnden Besetzung auch eher hinderlich. Für die juristische Vertretung nach außen gegenüber Verbänden, Staat und Finanzamt wurde im Jahre 1985 ein Förderkreis nach den Maßgaben des BGB gebildet, der den Richtlinien des Finanzamtes für Körperschaften entspricht und als gemeinnütziger e.V. anerkannt ist.

Mit dem Freundeskreis des Akademischen Blasorchesters e.V. wurde die Voraussetzung geschaffen, als Vertragspartner Finanzgeschäfte, Verträge (wie etwa die Anmietung von Konzertsälen) abwickeln zu können.

Der ehrenamtlich tätige Vorstand (bestehend aus Vorsitzende, Schriftführer und Kassier) bewältigt jährlich Arbeiten wie Musikerdisposition, Durchführung der Arbeitsphasen, Planung, Finanzierung und Organisation von Konzerten effektiv und zuverlässig. Ausgaben für Noten, Finanzierung von Probenwochenenden, Saalmieten u. a. müssen mit einem engen Budget abgewickelt werden. Deshalb arbeitet nicht nur der Vorstand ehrenamtlich, sondern auch Dirigent und die Musiker*innen. Anders wäre der Orchesterbetrieb, der sich allein aus Spenden, Beiträgen der Musiker/innen und den Konzerteinnahmen finanzieren muss, nicht aufrecht zu erhalten.

Die jährlich entstehenden Kosten für den Proben- und Konzertbetrieb können allein aus den Einnahmen bei den Konzerten nicht gedeckt werden. Das Orchester ist auf die Unterstützung von Sponsoren und Spenden von Musikbegeisterten angewiesen, um die finanziellen Aufwendungen aller beteiligten Mitwirkenden in erträglichem Rahmen zu halten.